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| ::: Suchen und finden Sie Ihren Arbeitsvermittler, ein Service der Initiative Privater Arbeitsvermittler Deutschlands ::: |
Sie können Ihren privaten Arbeitsvermittler ganz einfach durch den Suchlink finden.
Hier geht es zur Suche
Durch Eingabe der PLZ finden Sie einen passenden Ansprechpartner vor Ort.Des Weiteren können Sie im Suchfeld auch direkt den Ort eingeben, um zu einem Ergebnis zu kommen.
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Derzeit finden Sie bei uns 235 Links in 16 verschiedenen Kategorien
| ::: Informationen über den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit ::: |
Von schnellen und effizienten Ausgleichsprozessen auf dem Arbeitsmarkt profitieren alle Beteiligte. Die gezielte Vermittlung durch private Arbeitsvermittler kann diese Prozesse sinnvoll unterstützen. Der Vermittlungsgutschein soll den Zugang zu dieser Dienstleistung erleichtern. Er ermöglicht es insbesondere Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, im Rahmen ihrer Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle, auf Kosten der Agentur für Arbeit einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten.
Private Arbeitsvermittler, die Vermittlungsgutscheine annehmen, sind unter ?Internetseiten privater Arbeitsvermittler? zu finden.
Der Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der Kunden-Nummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.
Alle privaten Arbeitsvermittler, die bereit sind, für einen Gutscheininhaber tätig zu werden, sind verpflichtet, mit ihm einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Vergütung hervorgeht, die der Gutscheininhaber im Falle einer erfolgreichen Vermittlung zahlen soll. Erlaubt ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag.
Mit der Annahme eines Vermittlungsgutscheines durch den privaten Arbeitsvermittler wird die Zahlungsverpflichtung des Gutscheininhabers dauerhaft gestundet. Der private Arbeitsvermittler kann seine Ansprüche nur gegenüber der jeweiligen Agentur für Arbeit geltend machen.
Private Arbeitsvermittler haben erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn infolge ihrer Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Sie dürfen keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen.
Eine Vermittlung im Sinne des Gesetzes liegt nicht vor, wenn ?Vermittler" und Arbeitgeber rechtlich identisch sind oder wenn zwischen ihnen eine enge wirtschaftliche oder personelle Verflechtung besteht oder wenn der ?Vermittler" lediglich die Selbstsuche einer Arbeitsstelle durch den Arbeitsuchenden unterstützt hat. Private Arbeitsvermittler müssen nachweislich selbst den Kontakt zu Arbeitgebern herstellen und sie dazu bewegt haben. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
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| ::: Private Arbeitsvermittlungen nach Bundesland sortiert ::: |
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